kosten
Kosten

Wie andere Dinge des täglichen Lebens, so
kosten auch anwaltliche Dienstleistungen und
der Weg zum Gericht entsprechendes Geld.

Grundlagen für die anwaltliche Gebühren-
berechnung sind das Rechtsanwalts-
vergütungsgesetz (RVG) und das
Gerichtskostengesetz (GKG).

Außergerichtliche und
gerichtliche Vertretung

Die Kosten eines außergerichtlichen bzw.
gerichtlichen Verfahrens richten sich im Bereich des RVG in der Regel nach dem
Wert des Streitgegenstandes, d.h. dem wirtschaftlichen Interesse des Mandanten
bzw. Klägers. In besonderen Fällen kann
auch eine Honorarvereinbarung nach
dem RVG getroffen werden. Des Weiteren unterliegen alle Leistungen der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer (zurzeit 19%).


Prozesskostenhilfe

Sofern Sie selbst nicht in der Lage sein sollten
die Gerichts- und Anwaltskosten in einem gerichtlichen Verfahren zu tragen, besteht die Möglichkeit bei Bedürftigkeit und Erfolgsaussichten in der Angelegenheit beim zuständigen Gericht Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen. Dieser Antrag kann von hieraus begleitet werden.

Rechtsschutzversicherung
Sollte eine Deckungszusage einer Rechts-
schutz- versicherung für den jeweiligen Fall vorliegen, kann selbstverständlich direkt mit der Versicherung abgerechnet werden. Lediglich
eine ggf. bestehende Selbstbeteiligung muss
selbst übernommen werden.

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