KOSTEN

Wie andere Dinge des täglichen Lebens, so kosten auch anwaltliche Dienstleistungen und der Weg zum Gericht entsprechendes Geld.

 

Grundlagen für die anwaltliche Gebühren-Berechnung sind das Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz (RVG) und das Gerichtskostengesetz (GKG).

 

Außergerichtliche und 
gerichtliche Vertretung

Die Kosten eines außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Verfahrens richten sich im Bereich des RVG in der Regel nach dem Wert des Streitgegenstandes, d.h. dem wirtschaftlichen Interesse des Mandanten bzw. Klägers. In besonderen Fällen kann auch eine Honorar-Vereinbarung nach dem RVG getroffen werden. Des Weiteren unterliegen alle Leistungen der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer (zurzeit 19%).

Prozesskostenhilfe

Sofern Sie selbst nicht in der Lage sein sollten die Gerichts- und Anwaltskosten in einem gerichtlichen Verfahren zu tragen, besteht die Möglichkeit bei Bedürftigkeit und Erfolgsaussichten in der Angelegenheit beim zuständigen Gericht Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen. Dieser Antrag kann von hieraus begleitet werden.

 

Rechtsschutzversicherung

Sollte eine Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung für den jeweiligen Fall vorliegen, kann selbstverständlich direkt mit der Versicherung abgerechnet werden. Lediglich eine ggf. bestehende Selbstbeteiligung muss selbst übernommen werden.